Ob morgendlicher Sprint zum Bahnhof oder die letzte Meile nach Feierabend – der E-Scooter hat sich in nur wenigen Jahren zum beliebtesten „Verlängerungskabel“ für den ÖPNV gemausert. Doch während sich die Roller auf der Straße längst etabliert haben, ist ihre Mitnahme in Zügen, U-Bahnen und Bussen alles andere als einheitlich geregelt: Manche Verkehrsverbände winken dich mit gefaltetem Scooter problemlos durch, andere verlangen ein Fahrradticket, wieder andere verbieten die kleinen Flitzer komplett. Akkusicherheit, Platzmangel und länderspezifische Vorschriften machen den Regel-Dschungel perfekt.
Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestimmungen – von ICE bis Stadtbus, von Berlin bis Bayern – und zeigt dir außerdem, welcher Scooter sich für den multimodalen Alltag wirklich lohnt.

Mitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn
In ICE, IC/EC, RJX, TGV & Co. gelten gefaltete E-Scooter schlicht als Handgepäck. Wer seinen Roller zusammenklappt, darf ihn kostenlos in die Gepäckablage über dem Sitz, unters Sitzpolster oder in die Großgepäckregale stellen. Diese Ablagen sind für Gepäckstücke bis etwa 70 × 50 × 30 cm ausgelegt und bieten damit genug Raum für einige E-Scooter, wie den Pure Flex.
Wird der Scooter nicht gefaltet, zählt er als „Traglast“ und darf nur mit, wenn er sicher im Mehrzweckbereich abgestellt werden kann. Unabhängig von der Bauform ist das Laden oder Herausnehmen des Akkus im Zug untersagt – er bleibt während der gesamten Fahrt verriegelt.
Brauche ich ein Extra-Ticket, um meinen E-Scooter in Bahn oder Bus zu transportieren?
Solange dein Scooter gefaltet ist, brauchst du weder im Fern- noch im Nahverkehr der Deutschen Bahn ein gesondertes Ticket. Erst wenn das Fahrzeug offen bleibt oder seine Abmessungen an ein Fahrrad erinnern, darf das Zugpersonal auf die reguläre Fahrradkarte verweisen. In der Praxis lässt sich diese Situation vermeiden, indem man den Roller vor dem Einsteigen einklappt und wie Gepäck verstaut.
Regeln im ÖPNV – der Flickenteppich der Bundesländer
Im Stadt- und Regionalverkehr entscheidet jeder Verbund selbst: Berlin, genauer gesagt die BVG, verbietet E-Scooter seit dem 1. Mai 2024 komplett in U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und sogar auf Bahnsteigen.
Hamburg folgt mit einem Verbot in der U-Bahn, erlaubt zusammengeklappte Roller aber in S-Bahn, Bussen und Fähren.
In Nordrhein-Westfalen untersagen Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg die Mitnahme seit März 2024 in allen Stadtbahnen und Bussen.
Baden-Württemberg schlägt einen Kompromiss vor: Gefaltete Scooter unter 1,15 m Länge und 15 kg Gewicht gelten als Traglast und reisen gratis, alles Größere bleibt draußen.
Hessen zeigt sich großzügig – im gesamten RMV-Gebiet werden E-Scooter wie Fahrräder behandelt und kostenlos transportiert, sofern Platz ist. Dieser Flickenteppich macht einen Blick in die Beförderungsbedingungen vor jeder Fahrt zur Pflicht.
Warum so viele Verbote? Akku-Sicherheit & DIN-Norm
Auslöser waren mehrere Akkubrände – etwa auf der Londoner Piccadilly Line 2021 und in der Madrider Metro 2023 – die zu dichten Rauchwolken führten. Der Branchenverband VDV empfahl daraufhin ein vorsorgliches Verbot; viele Städte setzten es 2024 um. Parallel arbeitet die Industrie an besser geprüften Batterien: Die überarbeitete DIN EN 50604-1 (2025) schreibt strengere Stoß-, Hitze- und Ladeprüfungen für Lithium-Ionen-Akkus in leichten Elektrofahrzeugen vor.
Verkehrsverbünde signalisieren, dass zertifizierte Akkus künftig den Weg zurück in Bus & Bahn ebnen könnten – erste Tests laufen bereits.
Fazit
Für Fernreisen ist der Klapp-Scooter inzwischen ein unkomplizierter Begleiter: Kostenfrei, ohne Ticketstreit und mit klaren Regeln. Im Nah- und Stadtverkehr bleibt die Lage heterogen – von Totalverbot bis Gratis-Mitnahme hängt alles vom jeweiligen Verkehrsverband ab. Mit einem leichten, DIN-zertifizierten Modell und einem kurzen Blick in die Beförderungsbedingungen bist du dennoch auf der sicheren Seite und kommst so entspannt ans Ziel.
Ja. Eine Transporttasche erleichtert das Verstauen und schützt Mitreisende vor Schmutz. Pflicht ist sie nicht, kann aber Ärger vermeiden.
Nein – sowohl DB als auch sämtliche Verkehrsverbände verbieten das Laden bzw. das Ausbauen des Akkus im Fahrzeug.
Speziell im Zug nicht. Im Straßenverkehr ist das Versicherungskennzeichen jedoch Pflicht (eKFV).
Eigene Regeln! In der ÖBB z. B. ist ein gefalteter E-Scooter mit max. 110 cm Länge gratis. Informiere dich vor Grenzfahrten separat.
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